Meldung | Regensburg: 15-Jähriger tötet Kind in Psychiatrie – Anklage erhoben
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München vom 13.09.2024. Der Text wurde von der Regensburger Stadtzeitung nicht verändert.
Tödlicher Messerangriff am 26. Oktober 2023 in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Regensburg
Generalstaatsanwaltschaft München erhebt wegen des Tatverdachtes des Mordes und versuchten Mordes Anklage zum Landgericht Weiden – Jugendkammer
- Anzeige -München – Regensburg. Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET), hat am 13. August 2024 Anklage gegen den 15-jährigen Tatverdächtigen zur Jugendkammer des Landgericht Weiden erhoben. Der Angeschuldigte ist weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus vorläufig untergebracht.Dem inzwischen 15 Jahre alten Angeschuldigten wird aufgrund der Verwirklichung der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe der Tatvorwurf des Mordes sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen gemäß §§ 211, 224, 22, 23 des Strafgesetzbuches (StGB) zur Last gelegt. Bei Tatbegehung soll die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung im Sinne einer schweren anderen seelischen Störung erheblich vermindert (§ 21 StGB), jedoch nicht aufgehoben im Sinne des § 20 StGB gewesen sein.
Im Einzelnen geht die Anklageschrift von folgendem Tatverdacht aus:
Der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Angeschuldigte war seit Januar 2023 aufgrund eines Beschlusses des zuständigen Amtsgerichtes wegen einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung in einer geschlossenen Abteilung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirkskrankenhauses Regensburg (KJP) untergebracht. Im Laufe dieser Unterbringung habe der Angeschuldigte unbemerkt spätestens im September 2023 den Plan gefasst, seine Tötungsfantasien in Form eines Angriffs mit Messern in die Tat umzusetzen. In der Vorbereitung der Tat sei es ihm gelungen, nach Besuchen bei seinen Eltern wenige Tage vor der Tat zwei Messer auf das Klinikgelände zu schmuggeln.
In Umsetzung seines Tatplans soll der Angeschuldigte am Morgen des 26.10.2023 auf dem Klinikgelände zunächst in der Schule für Kranke auf einen dort anwesenden Lehrer unvermittelt und ohne Vorwarnung mehrfach in Tötungsabsicht eingestochen und schwer verletzt haben. Danach habe sich der Angeschuldigte in das nahegelegene Gebäude der Tagesklinik begeben. Dort soll er ebenfalls unvermittelt und ohne Vorwarnung mehrfach auf den Oberkörper eines siebenjährigen Kindes eingestochen haben, welches in der Folge an seinen Verletzungen verstarb. Der weitere Geschädigte, ein Erzieher und Pfleger, welcher versucht haben soll, den Angeschuldigten zu entwaffnen, erlitt dabei ebenfalls multiple Verletzungen.
Das Landgericht Weiden – Jugendkammer - hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Auf die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.
Hinweis: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift dem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidiger durch das Gericht übermittelt wurde.
gez.
Dr. Ruhland
Ltd. Oberstaatsanwalt
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München
Wir fragen nach der Nationalität des Tatverdächtigen. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München antwortet: „Um einem etwaigen gerichtlichen Beweisergebnis nicht vorzugreifen sowie aus Gründen des Persönlichkeits- und des Datenschutzes darf ich Sie im Übrigen um Verständnis bitten, dass derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden können.“
- gepostet am: Freitag, 20. September 2024