Aus bayerischen Polizeiberichten | Nürnberg: Tunesier randaliert wiederholt mit Messer
Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion München vom 05.08.2024. Der Text wurde von der Regensburger Stadtzeitung nicht verändert.
Bundespolizeidirektion München: Mann randaliert und hantiert mit Messer - durch Pfefferspray gestoppt
- Anzeige -Nürnberg (ots) Am Samstag (3. August) hat ein 22-Jähriger mehrfach im Hauptbahnhof Nürnberg und auf der Straßenbahninsel vor dem Haupteingang randaliert und ein Messer auf Passanten und Polizisten gerichtet. Bundespolizisten mussten Pfefferspray einsetzen, um den Tunesier zu stoppen Dabei wurde niemand verletzt.Der Mann randalierte zunächst am frühen Samstagmorgen in einem Imbiss- und Lebensmittelgeschäft im Hauptbahnhof Nürnberg. Da es hierbei zu keinen Sachbeschädigungen kam, erhielt er vom Betreiber lediglich ein Hausverbot. Eine herbeigerufene Streife der Bundespolizeiinspektion Nürnberg stellte präventiv die Identität des Mannes fest und erteilte ihm einen Platzverweis. Doch bereits gegen Mittag desselben Tages zog es den Tunesier wieder in den Laden, wo er abermals mit einem Messer ausgestattet randalierte. Bei Eintreffen von Bundespolizisten zog er das Messer und fuchtelte damit herum. Erst nach Androhung der Schusswaffe legte er es ab, wurde gefesselt und in Gewahrsam genommen. Nach Entlassung aus diesem nach mehreren Stunden, besorgte sich der Aggressor aber wieder ein Messer und lief damit am frühen Abend auf die auf der Straßenbahninsel wartenden Passanten zu. Eine Streife der Bundespolizei erkannte die Situation und griff sofort ein. Die Beamten mussten erneut den Dienstwaffengebrauch androhen. Um den Mann festnehmen zu können, mussten die Bundespolizisten Pfefferspray einsetzen. Der 22-Jährige wurde an eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte übergeben und anschließend nach bayerischem Landesrecht in einer Klinik untergebracht.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg sowie die Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte leiteten gegen den Mann Ermittlungsverfahren u. a. wegen Störung des öffentlichen Friedens, Hausfriedensbruchs sowie Belästigung der Allgemeinheit ein.
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- gepostet am: Dienstag, 06. August 2024