
Romantischer Weihnachtsmarkt 2025 | Zwei Mal „Tag der sozialen Berufe“
19. & 20.11.2025
Die Tage der sozialen Berufe auf dem Romantischen Weihnachtsmarkt auf Schloss Thurn und Taxis erfreuen sich immer großer Beliebtheit.
+++ Mittwoch, 19. November, für die Stadt Regensburg, Donnerstag, 20. November, für die Landkreise
+++ Eintrittskarten über den Link auf der Homepage https://www.wm-tut.de/soziales
Die beiden „Tage der sozialen Berufe“ sollen all diejenigen besonders wertschätzen, die leidenschaftlich und mit großem Idealismus Tag für Tag herausragende Arbeit für ihre Mitmenschen leisten. Mit den beiden „Tagen der sozialen Berufe“ will Peter Kittel, Veranstalter des „Romantischen Weihnachtsmarktes auf Schloss Thurn und Taxis“ bereits vor der offiziellen Eröffnung des Marktes am 21. November den stillen Helden des Alltags, deren Einsatzbereitschaft oftmals viel zu wenig Würdigung erfährt. Der Veranstalter Peter Kittel betont dabei: „Wir sind ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen und erhalten keinerlei öffentliche Subventionen oder sonstiger Fördermittel. Dennoch ist es uns ein großes Anliegen, mit diesen beiden Tagen ein symbolisches Dankeschön zu sagen.“
Unter www.wm-tut.de und dem Reiter „Soziales“ findet sich ab sofort ein Link, über welchen ein kostenfreies Ticket heruntergeladen werden kann. Mit diesem Ticket und gegen Vorlage eines Mitarbeiterausweises, einem Beschäftigungsnachweis oder einem ähnlich geeigneten Dokument der jeweiligen Institution am Einlass erhält die Besucherin, bzw. der Besucher freien Eintritt. Beschäftigte sozialer Einrichtungen ohne Mitarbeiterausweis können die Einlasskarte von ihrem Arbeitgeber abstempeln lassen. Jede berechtigte Person darf Kinder unter 16 Jahren sowie eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Sollten Mitarbeiter sozialer Berufe aus der Stadt am Mittwoch verhindert sein, können sie auch am Donnerstag kommen – und umgekehrt. Jede/r aus dieser Zielgruppe soll zu seinem Markterlebnis kommen.
„Soziale Berufe“ sind Berufe, deren Vertreterinnen und Vertreter ihren Lebensunterhalt dadurch verdienen, dass sie hilfsbedürftige Personen unterstützen, begleiten oder fördern, durch helfende, pflegerische, heilpädagogische, medizinische oder sozialpädagogische Arbeit für andere da sind, oder Menschen in schwierigen Lebenslagen beraten, betreuen oder stabilisieren. Beispiele hierfür sind Pflegekräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Therapeutinnen und Therapeuten, Erzieherinnen und Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Hebammen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Rettungsdienstpersonal.
Ehrenamtliche soziale Tätigkeiten dienen primär nicht der Erwirtschaftung des persönlichen Lebensunterhalts und gelten deshalb nicht als „Sozialer Beruf“.
Beschäftigte von öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen, Akademien oder Fortbildungszentren sowie Beschäftigte von Behörden und Institutionen, die der Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen, fallen ebenfalls nicht unter die Kategorisierung von „Sozialer Beruf“, zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Justiz und Verwaltung.
- gepostet am: Dienstag, 11. November 2025