
Aus bayerischen Polizeiberichten | Regensburg: Erpressung, Schmierereien und Tritte im ANKER-Zentrum
Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 03.02.2025. Der Text wurde von der Regensburger Stadtzeitung nicht verändert.
Junger Mann erpresst Reinigungskraft und verunstaltet mit einem weiterem die Fassade der Asylbewerberunterkunft
- Anzeige -REGENSBURG. Am Samstagnachmittag löste eine Auseinandersetzung im ANKER-Zentrum einen größeren Polizeieinsatz aus. Ein 20-Jähriger erpresste eine Reinigungskraft um Bargeld und verunstaltete den Flur der Unterkunft. Bei der Festhaltung des jungen Mannes durch den Sicherheitsdienstes solidarisierte sich ein weiterer Bewohner und verletzte einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. Bei der anschließenden Festnahme durch Polizeikräfte kam auch ein Beamter durch Tritte zu Schaden. Der 20-Jährige wurde aufgrund eines bereits bestehenden Haftbefehls nach einer Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der zweite Tatverdächtige wurde nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg hat die Ermittlungen übernommen.Ein 42-jähriger Mitarbeiter einer Reinigungsfirma war am Samstagnachmittag, den 1. Februar, gerade bei seiner Tätigkeit, als ihn ein 20-jähriger Tunesier ansprach. Der junge Mann forderte unter Vorhalt eines Messers die Herausgabe von Bargeld. Die Reinigungskraft vertröstete den Tatverdächtigen auf einen späteren Zeitpunkt, sodass die Situation zunächst vorbei war. Nur wenig später begann der junge Mann mit einem 21-jährigen Bewohner den Flur des Unterkunftsgebäudes mit Farbe zu beschmieren. Der dazu gerufene Sicherheitsdienst unterband dies und hielt die beiden jungen Männer bis zum Eintreffen der bereits verständigten Polizei fest. Der 21-Jährige verletzte dabei einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes am Hals leicht, sodass keine weitere Behandlung vor Ort erfolgen musste.
Bei der Festnahme durch Polizeistreifen unterstützten Kräfte der Bereitschaftspolizei, wovon ein Beamter durch Tritte leicht verletzt wurde und weiterhin dienstfähig war. Bei der Aufnahme des Sachverhalts stellten die eingesetzten Beamten beim 20-Jährigen einen noch offenen Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg fest, sodass dieser einem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde und an eine Justizvollzugsanstalt überstellt wurde. Er muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung und der Sachbeschädigung verantworten. Der 21-Jährige wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen entlassen. Dieser wird der Sachbeschädigung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamten und eines Körperverletzungsdelikts verdächtigt. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg hat zwischenzeitlich die Ermittlungen übernommen.
Es bleiben einige Fragen offen. Wir wollen wissen: Wie kann es sein, dass der offene Haftbefehl des ersten Tatverdächtigen erst bei seiner Festnahme festgestellt wurde?
Polizei: „Ab polizeilichem Bekanntwerden erfolgt die Bearbeitung des Haftbefehls, sodass die Polizeibeamten versuchen, die Person, bei der ein Haftbefehl offen ist, anzutreffen.“
Stadtzeitung: Wie lange war der Tatverdächtige trotz Haftbefehls auf freiem Fuß? Warum hatte das Amtsgericht Regensburg Haftbefehl gegen ihn erlassen?
Polizei: „Da der Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt wurde, wird für weitere Fragen an diese verwiesen.“
Stadtzeitung: Welche Strafen drohen dem ersten und dem zweiten Tatverdächtigen?
Polizei: „Für die Strafzumessung sind im deutschen Strafrecht die Staatsanwaltschaften und die Gerichte zuständig“
Stadtzeitung: Warum wurde der zweite Tatverdächtige „nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen entlassen“ trotz mutmaßlicher „Sachbeschädigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamten und Körperverletzung“?
Polizei: „Freiheitsentziehende Maßnahmen unterliegen rechtlichen Hürden, welche in diesem Fall keine weitere Festhaltung möglich gemacht haben.“
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- gepostet am: Donnerstag, 06. Februar 2025