„Heimatliebe“-Veranstalter Peter Kittel wehrt sich erfolgreich
Gericht stoppt Falschberichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“
Diese Behauptung ist nachweislich falsch und wurde im Zuge eines von Kittel angestrebten Rechtsersuchens vom Landgericht Berlin auf dem Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens nunmehr gestoppt.
Sollte die Süddeutsche Zeitung diese Behauptung noch einmal wiederholen, drohen der Süddeutschen Zeitung, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Hilscher und Dr. Karl Ulrich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. bis zu sechs Monate Ordnungshaft.
In einer ersten Reaktion zeigte sich Peter Kittel zufrieden:
„Mit sehr großer Genugtuung nehme ich zur Kenntnis, dass der falschen, ehrverletzenden und geschäftsschädigenden Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung über meine Person bzw. das von mir veranstaltete Festival „Heimatliebe“ juristisch ein Riegel vorgeschoben werden konnte. Ich prüfe nun weiterführende juristische Schritte.“
Anbei eine Abschrift der Einstweiligen Verfügung, die unverzüglich der Süddeutschen Zeitung u.a. über einen Gerichtsvollzieher übermittelt wird.
Ausführlicher Insider- und Hintergrundbericht in der nächsten Ausgabe!
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- gepostet am: Dienstag, 11. Juli 2017