In & Out 3 | August 2023

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IN & OUT IST ZURÜCK!
Noch härter! Noch treffender!
UND GARANTIERT POLITISCH UNKORREKT!

DER BUNDESGESUNDHEITSMINISTER WARNT:
Die In-&-Out-Liste der RSZ gefährdet Ihre Gesundheit!
Meiden Sie Wertungen mit satirischem Inhalt – Sie könnten ihn womöglich nicht erkennen!
Magenbeschwerden und Zornausbrüche sind die unvermeidbare Folge! Gehen Sie auf „Nummer Sicher“:
HÄNDE WEG VON DER „REGENSBURGER STADTZEITUNG“!

 

Update: Regensburger Skandalurteil gegen afghanischen Sex-Straftäter

Sie erinnern sich? Am 08.08. berichteten wir über das Regensburger Skandalurteil gegen den mehrfachen Sexualstraftäter Mohammad M.

Der 2015 nach Deutschland geflohene Afghane hatte in Serie sechs Frauen sexuell missbraucht.

In einer Verhandlung vor dem Schöffengericht am Regensburger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Christian Ehrl kam es zu einem sog. „Deal“ zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung. In deren Folge konnte der geständige Täter, bedacht mit einer Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht (er war zur Tatzeit zwar schon 19 Jahre alt, aber entwicklungsverzögert), das Amtsgericht auf freiem Fuß verlassen.

Bundesweit löste der Fall einen Empörungs-Tsunami aus, welcher wiederum Juristen, Staatsanwaltschaft und das Urteil einordnende „Rechtsexperten“ auf den Plan rief, um in hiesigen Medien wortreich klarzustellen, wie hart man doch eigentlich mit dem Sexualstraftäter umgegangen sei und die empörte Öffentlichkeit völlig überreagiere. So sei der Afghane in Deutschland doch bestens integriert, habe einen Arbeitsplatz und sogar eine eigene Wohnung. Ferner seien seine Verbrechen ja eher an der unteren Schwelle von Sexualstraftaten anzusiedeln und überhaupt hätte er ja keinen Urlaub in Afghanistan gemacht (wie von uns und anderen Medien fälschlich berichtet), sondern sei nachweislich aus dem Iran gekommen, als er am Münchner Flughafen festgenommen wurde.

Und da die Verbrechen unter Alkoholeinfluss stattgefunden haben, dürfe er sich laut Urteil künftig auch nur noch bis zur 0,5 Promillegrenze besaufen, sonst gibt`s Ärger, aber so einen schon!!

Ach sooooo! Ja wenn wir daaaas gewusst hätten! Zwingen zum Oralverkehr, Einführen von Fingern in diverse Körperöffnungen: Alles halb so wild!

Und Saufen nur noch bis zur 0,5-Promillegrenze! Das ist schon hart! Zwar gilt z.B. für Jäger, wenn sie eine Waffe führen, zurecht eine absolute 0,0 Promillegrenze, aber für einen gut integrierten Sexualstraftäter, der unter Alkoholeinfluss offenbar selbst zur Waffe wird, wäre das selbstredend völlig überzogen!

Und jetzt kommt`s: Die gut integrierte Fachkraft war gar nicht in Afghanistan, sondern im Iran! In einem der frauenfeindlichsten Regime überhaupt! Da war er selbstverständlich nicht im Urlaub, sondern vermutlich auf einer Art Fortbildung! Na dann! Vielleicht sollte er die entsprechenden Flugkosten beim BAMF einreichen, als finanziellen Aufwand für Weiterqualifizierung? So wie wir die Behörde einschätzen: Sie wird bestimmt schnell zahlen.

Hm. Bleibt nur die Frage, ob die Herren Juristen die Delikte auch dann noch als „an der unteren Schwelle von Sexualstraftaten“ einordnen würden, wenn beispielsweise ihren Töchtern dies alles passiert wäre und diese seitdem – so wie die Opfer des Afghanen – schwerst traumatisiert wären.

Daumen_giga_out.jpgUnd möglicherweise käme es bei besagten Herrschaften ebenfalls zu einer etwas anderen Straftat-Bewertung, wenn beispielsweise sie selbst von einem – sagen wir mal schwulen – Afghanen in einer finsteren Bahnunterführung zum Oralverkehr mit Fingereinführung in rektale Körperöffnungen gezwungen worden wären.

Vermutlich wäre dann auch für sie das vorliegende Urteil plötzlich ziemlich

links mega in lang kein Daumen

 



  

Daumen_mega_in.jpg

Ach, weil wir gerade so über die tüchtige deutsche Justiz plaudern: Raten Sie mal, wie viele von den 454 zur Anzeige gebrachten Sexualdelikten der „Kölner Silvesternacht“, die es zu Beginn der von Angela Merkel zu verantwortenden Flüchtlingskrise 2015 zu sehr trauriger Berühmtheit gebracht hat, in der Folge tatsächlich abgeurteilt wurden? Na? Keinen Plan? Ok, wir verraten es Ihnen: Ganze zwei!

Deutsche Justiz für Straftäter mit Migrationshintergrund ziemlich dufte und

rechts mega out lang kein DaumenBY PK

 

Hier gehts zum Update vom 20.09.2023: Regensburger Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuß – wurde er jetzt von aufgebrachten Bürgern verprügelt?

 


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Skandal: Afghanischer Sex-Straftäter verlässt das Amtsgericht auf freiem Fuß.

Skandal: Afghanischer Sex-Straftäter verlässt das Amtsgericht auf freiem Fuß.

© Lukas N. Wuttke


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