Nachgefragt | Nach Pleiten, Pech und Pannen: Showdown im Wolbergs-Prozess

Nachgefragt | Nach Pleiten, Pech und Pannen: Showdown im Wolbergs-Prozess

Der erste Wolbergs-Prozess in der sog. Regensburger Korruptionsaffäre neigt sich dem Ende zu. Anfang Mai werden die Staatsanwälte plädieren, danach die Verteidiger von Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Franz W. und Norbert Hartl. Sie werden dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit noch einmal die schier unfassbaren Ermittlungspannen der Staatsanwaltschaft thematisieren, die Schlampereien und die Fehler beim Abhören und Niederschreiben der überwachten Telefongespräche.

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Die Verteidiger werden anführen, mit welcher Verve die Strafverfolger gegen ihre Mandanten vorgingen. Vielleicht auch, wie viele Dutzende oder sogar Hunderte Menschen in den vergangenen drei Jahren an den Ermittlungen, den Auswertungen und schließlich am Strafverfahren selbst beteiligt waren. Polizisten, Staatsanwälte, Schreibdamen, städtische Angestellte, Gefängnis-Mitarbeiter, Anwälte, Zeugen, Gutachter, Familienangehörige.

Allein 76 Menschen bei der ersten Durchsuchung

Sie werden auf die Durchsuchungen eingehen. Allein bei der ersten großen Aktion am 14. Juni 2016 waren 69 Kriminalpolizisten und sieben Staatsanwälte im Einsatz. Sie durchkämmten Diensträume der Stadt, auch im Alten Rathaus, Privatwohnungen und Geschäftsräume. Sie rückten beim amtierenden Oberbürgermeister an, beim Bauteam Tretzel, beim Immobilienzentrum Regensburg und bei Immobilien Schmack. Bei den drei Unternehmen, die in Regensburg immer wieder zum Zug gekommen waren, wenn es um größere Bauvorhaben ging. Doch damit nicht genug: In den Monaten danach begann eine regelrechte Durchsuchungsorgie, bei der insgesamt mehrere Hundert Beamte beteiligt waren.

Die Strafverfolger durchsuchten mit großem Eifer bei der Sparkasse, beim SSV Jahn, bei der CSU, bei Ex-OB-Kandidat Christian Schlegl und Ex-OB Hans Schaidinger, bei städtischen Referenten, bei angesehenen Bürgern, Unternehmern, Beamten. Auch in Agenturen, Parteibüros und an anderen Stellen tauchten sie stets mit großem Gefolge auf. Sie schnitten allein im direkten Kontext mit Wolbergs 10465 Telefonate mit, die 342 Stunden dauerten. Beschlagnahmten zwei Millionen Mails und nochmal die dreifache Datenmenge an anderen Informationen. Doch damit nicht genug: Sie schleppten aus allen möglichen Häusern und Institutionen Lastwagenladungen voll mit Ordnern, Papieren, Unterlagen. Die Kosten der Ermittlungen und des Verfahrens betragen schon jetzt zig Millionen. Kosten für Anwälte und Verdienstausfälle gar nicht gerechnet. Allein Wolbergs sagt, sein Erbe sei für die Anwaltskosten schon komplett draufgegangen.

Scherz am Rande:
Der Durchsuchungseifer der Ermittlungsbehörden nahm bisweilen so groteske Züge an, dass die Stadtzeitung schon spottete, dass sich in Regensburg inzwischen nur noch derjenige zur Highsociety zählen dürfe, der eine entsprechende Hausdurchsuchung vorweisen könne. Und an anderer Stelle scherzten Beobachter, dass die bundesweit von kriminellen arabischen Clans geschaffenen, rechtsfreien Sumpfgebiete von der deutschen Ordnungsmacht nur deshalb noch nicht trockengelegt werden konnten, weil alle verfügbaren Ermittler über viele Monate in Regensburg gebunden waren und der nun anstehende Überstundenabbau noch bis tief ins nächste Jahrzehnt dauern werde.
Teile des Riesenskandals brechen weg

Federführend war bei den Ermittlungen als Sachbearbeiterin Christine Ernstberger, eine der beiden Staatsanwältinnen, die die Anklage in den Sitzungen anfangs allein vertraten.

Ein Fehler, wie sich schnell herausstellte. Wie Schulmädchen wurden sie regelmäßig von der hochprofessionellen Verteidigerriege der Angeklagten abgewatscht, wenn mal wieder eine der vielen Ermittlungspannen im laufenden Verfahren offenkundig wurde. Nach vielen Peinlichkeiten zog die Behörde schließlich die Notbremse und stellte den Damen im Wechsel einen dritten Kollegen oder eine dritte Kollegin zur Seite. Daraufhin schien langsam wieder Ordnung in die stellenweise hilflos und chaotisch wirkende Anklagestrategie zu kommen.

  • Staatsanwältin Christine Ernstberger.

    Christine Ernstberger ist auch maßgeblich an der Erstellung der Anklageschrift beteiligt gewesen, die im Wesentlichen besagt, Wolbergs habe sich mit gestückelten Spenden über etliche Hundertausend Euro kaufen lassen, um Tretzel den 100-Millionen-Auftrag für Wohnungen am Nibelungenkasernen-Areal zukommen zu lassen.

    Als die Anklage erhoben und später auch zugelassen war, gab es bundesweit ein entsetztes Echo. Die Stadt wurde zum Hort eines Schmiergeldsumpfes. „Panama an der Donau“, titelte der „Spiegel“, zur „Regensburger Parteispendenaffäre“ gibt es einen eigenen Wikipedia-Eintrag.

    Als die Ermittlungen losgingen, bezeichnete Joachim Wolbergs Ernstberger noch als „total korrekt“ und „keine Scharfmacherin“. Doch dieses Bild sollte sich bei Wolbergs schnell ändern: Denn Ernstberger war es, die Wolbergs am 18. Januar 2017 in U-Haft nehmen ließ, wegen Verdunkelungsgefahr. Protokolle habe er fälschen und Zeugen beeinflussen wollen. Im Prozess allerdings stellten sich die dazu bei der Beweisaufnahme präsentierten Telefonate für die Wirtschaftsstrafkammer komplett anders dar.

    Das Gericht erkannte weitgehend keine Verdunkelungsgefahr – ob die Kammer Wolbergs in den Knast geschickt hätte, ist sehr fraglich. Genau die U-Haft aber war es, die Wolbergs das Amt kostete – und ihm ganz nebenbei auch schwer zusetzte. „Die Untersuchungshaft hat mein Leben zerstört“, sagt Wolbergs. „Diese Haft, das war von der Staatsanwaltschaft beabsichtigt, sollte nur dazu führen, dass ich aufgebe.“ Beobachter sprechen inzwischen von blankem Hass, der von Seiten Wolbergs der Staatsanwaltschaft entgegenschlägt.

    Zumal noch andere wichtige Anklagepunkte wegzubrechen scheinen. Etwa, dass es übermäßige Rabatte für die Mutter und die Schwiegermutter vom Wolbergs beim Kauf von Tretzel-Wohnungen gegeben habe. Die Schwiegermutter zahlte aber – das wurde im Prozess deutlich – mehr als jeder andere, die Mutter bekam einen gängigen Nachlass. Oder der, dass Wolbergs als Sparkassen-Aufsichtsratschef einen besonders günstigen Kredit für Tretzel eingefädelt habe. Doch der wäre wohl auch bei anderen Banken so in die Wege geleitet worden, so entsprechende Zeugen.

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    Richterin: Massiver Eingriff in die Grundrechte

    Auch, dass Wolbergs nicht mitbekommen haben will, dass Tretzels Baufirma bei Renovierungsarbeiten an seinen Immobilien Teile der Rechnung übernahm, scheint inzwischen nachvollziehbar: Wolbergs hat ja Rechnung bekommen – und bezahlt. Dass die zu niedrig waren, könnte er als Bau-Laie tatsächlich nicht gewusst haben. All diese Vergünstigungen führt die Anklage aber als Beweismittel für den Riesenskandal an – und da bricht ein gehöriger Teil weg.

    In der Öffentlichkeit gaben die Ermittler aber auch noch anderweitig keine glänzende Figur ab: Die von der Staatsanwaltschaft angeordneten Mitschnitte der Telefonate seien zum Teil ein „massiver Eingriff “ in die Grundrechte der Angeklagten, rügte die Vorsitzende Richterin die Ermittlungsmethoden der Ankläger. Denn die hatten höchst private Gespräche und Telefonate mit den Verteidigern zum einen widerrechtlich aufgenommen und dann einfach nicht gelöscht. Nur ausgerechnet eines, das Wolbergs aber entlasten hätte können, wurde offenbar schnell gelöscht. Da bekommt die Überschrift „Panama an der Donau“ dann womöglich eine ganz andere Bedeutung.

    Die verschleierten Spenden und die Neuausschreibung

    Aber was bleibt von den einstmals so wuchtigen Vorwürfen gegen Wolbergs eigentlich übrig? Dass es bei den Tretzel-Spenden von insgesamt rund einer halben Million Euro ein Stückelungssystem über Strohmänner gab? Die immer genau so viel überwiesen, dass die Summe von 10.000 Euro haarscharf nicht erreicht wurde, bei der die Herkunft der Spende offenzulegen ist? Dass diese Strohmänner das Geld, das sie an Wolbergs‘ Ortsverein überwiesen, angeblich als Gehaltszahlung deklariert vorgeschossen bekommen haben?

    Diese Vorwürfe haben die Tretzel-Verteidiger mit umfangreichen Rechtsgutachten – u.a. ausgerechnet auch mit einem von DER bundesdeutschen Rechtskoryphäe i.S. Parteispendenrecht – gekontert.

    • Joachim Wolbergs mit seinen Anwälten Jutta Niggemeyer-Müller und Peter Witting. Die werden in ihren Plädoyers die Ermittler stark attackieren.

    • Norbert Hartl und sein Verteidiger.

      Oder dass das Nibelungenkasernen-Areal bereits vergeben war – eben nicht an Tretzel. Und dass Wolbergs eine zweite Ausschreibung vornehmen ließ, die genau auf Tretzel zugeschnitten war. Doch genau die Mail, in der Ex-SPD-Fraktionschef Norbert Hartl den Bauunternehmer bittet, Änderungswünsche mitzuteilen und die auch an Joachim Wolbergs ging, will Wolbergs nicht gelesen haben.

      Wer Wolbergs kennt, weiß, dass das nicht unbedingt die Unwahrheit sein muss – er ist mit vielen Dingen in der Vergangenheit schludrig umgegangen. Inwieweit er nun für die Vergabe des Bauauftrags Nibelungenkaserne an Tretzel rechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist – das muss jetzt das Landgericht und wahrscheinlich im Revisionsverfahren der Bundesgerichtshof entscheiden.

      Ob und in welchem Rahmen es bei Wolbergs zu einer Verurteilung kommt, darauf will in Regensburg momentan niemand mehr so recht wetten. Klar scheint aber, dass von den Vorwürfen gegen ihn deutlich weniger übrigbleibt, als es die von der Staatsanwaltschaft präsentierten Ermittlungsergebnisse zunächst erscheinen ließen.

      Wundersame Methoden auch im zweiten Verfahren

      Die Wirtschaftsstrafkammer wird auch in einem zweiten Verfahren gegen Joachim Wolbergs verhandeln. Denn das Oberlandesgericht Nürnberg ließ nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Anklage gegen den vom Dienst suspendierten OB wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zu, das Landgericht Regensburg hatte sie zunächst abgelehnt.

      Dabei geht es um einen zweiten Bauträger, der Wolbergs mit Spenden unterstützt hat. Damit, so der Vorwurf, soll sich auch der Chef dieser Immobilienfirma Bauaufträge erkauft haben. Er akzeptierte im Frühjahr des vergangenen Jahres einen Strafbefehl über ein Jahr Bewährung plus Geldstrafe von 500 Tagessätzen (geschätzt eine halbe Million Euro) wegen Bestechung.

      Doch auch hier scheint die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft zumindest einer genaueren Betrachtung wert. Der Bau-Unternehmer wurde von der Staatsanwaltschaft zwei Wochen lang in U-Haft genommen. Wohlwissend, welchen Eindruck die Haft bei Menschen hervorruft, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren.

      Der Mann jedenfalls gestand – und zwar alles Mögliche, um schnell wieder aus dem Gefängnis herauszukommen. Möglicherweise hat da die Staatsanwaltschaft auch mit einem kleinen Deal nachgeholfen – schnelle Strafe, dafür Kronzeugenaussage gegen Wolbergs. Denn bei eigener rechtskräftiger Verurteilung muss der Bauunternehmer in einem späteren Verfahren gegen den suspendierten OB aussagen. So zumindest das Kalkül der Staatsanwaltschaft. Inzwischen scheint der ‚Kronzeuge‘ jedoch verstummt. Im laufenden Wolbergsverfahren berief er sich jedenfalls erfolgreich auf sein Aussageverweigerungsrecht. Auch ihn vertritt eine hoch angesehene Rechtsanwaltskanzlei. Es verstärkt sich der Eindruck, dass der betreff ende Bauträger anscheinend nur seine Ruhe haben wollte und deshalb alles akzeptierte, was man ihm seitens der Staatsanwaltschaft zur Erreichung dieses Zustands vorschlug. Jedenfalls sagten seine Verteidiger später, sie hielten die Vorwürfe zwar für falsch. „Angesichts der erheblichen persönlichen Belastungen und Umstände einer Hauptverhandlung und im Interesse gerade auch seines Unternehmens haben wir Herrn D. gleichwohl geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren“, teilten sie damals in einer Presseerklärung mit.

      Wolbergs sprach in einer seiner vielen wütenden Attacken gegen die Staatsanwaltschaft davon, dass man dem Unternehmer gleichsam mit einer Art Beugehaft ein Geständnis regelrecht „abgepresst“ habe.

      Auf die Bewertung der Ermittlungsergebnisse in diesem Verfahren durch das Gericht darf die Öffentlichkeit jedenfalls sehr gespannt sein.

      Desaströses Bild in der Öffentlichkeit – wer ist verantwortlich?

      Pleiten, Rügen und Ermittlungspannen – das Bild, das die Staatsanwaltschaft vor allem zu Beginn des Verfahrens abgab – konnte von der Öffentlichkeit nur als ein desaströses wahrgenommen werden. Doch wer ist eigentlich verantwortlich für die offenkundigen Fehlleistungen und manche zumindest heftig umstrittene Vorgehensweise?

      „Die Staatsanwaltschaft ist hierarchisch gegliedert“, sagt Dr. Markus Pfaller, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. „Zunächst ermittelt natürlich der Sachbearbeiter, der erstattet dem Abteilungsleiter Bericht.“ Ermittelnde Staatsanwältin und Gruppenleiterin zugleich ist in diesem Fall – Christine Ernstberger. Auch der über ihr stehende Oberstaatsanwalt Theo Ziegler war einer der führenden Ermittler, er ist mittlerweile Vizepräsident am Landgericht Landshut. Die beiden tragen zunächst einmal Verantwortung, vor allem Ernstberger.

      „Bei großen Verfahren gibt es Besprechungen mit der Behördenleitung, bei denen über den Stand des Verfahrens informiert wird und bei denen Rechtsfragen diskutiert werden“, sagt Pfaller weiter. Die Behördenleitung – das war bis weit nach Wolbergs‘ Inhaftierung die Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Paukstadt-Maihold (63). Zwar betonte Pfaller in einem früheren Gespräch, dass „die Behördenleitung nicht operativ in die Ermittlungen eingriff“ – sie hätte es aber tun können und möglicherweise auch tun müssen. Das ist ihre Führungsaufgabe.

      Die schwere Erkrankung der Chefin

      Die RegWarum aber hat sie es nicht getan?ensburger Stadtzeitung hatte in der Dezember-Ausgabe 2018 als erstes Medium exklusiv über die schwere Erkrankung der Staatsanwalts-Chefin berichtet. Danach recherchierten auch überregionale Medien: Ulrike Paukstadt-Maihold ist seit geraumer Zeit nicht mehr im Dienst, sie leidet – so berichten schon damals mehrere Informanten gegenüber der Stadtzeitung – an einer Krankheit, die Einfluss auf ihren Geisteszustand und ihre Wahrnehmungsfähigkeit haben kann. Die Erkrankung soll schon seit der Zeit bestehen, in der die Ermittlungen gegen die im Korruptionsprozess Beschuldigten geführt wurden.

      Wenn es aber Besprechungen und Erörterungen von Rechtsfragen zwischen den in der Korruptionsaffäre ermittelnden Staatsanwälten und Paukstadt-Maihold gab: War die Behördenleiterin möglicherweise zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr in der Lage dazu, dieses heikle und komplexe Themenfeld zu überblicken? Sind dann nicht auch manche Vorgänge bei den Ermittlungen deshalb äußerst kritisch zu sehen, weil sie von jemandem mitgetragen wurden, der zu diesem Zeitpunkt hierfür vielleicht gar nicht mehr in der notwendigen geistigen Verfassung war? Sind hier Dinge passiert, die nie hätten passieren dürfen?

      Dass Paukstadt-Maihold schwer erkrankt und offenbar nicht mehr zum Führen der Staatsanwaltschaft in der Lage ist, hat inzwischen zu personellen Konsequenzen geführt: Nach einem Bericht im „wochenblatt“ wird ihre Stelle demnächst neu besetzt.

      Es ist normalerweise nicht der Stil der Regensburger Stadtzeitung, höchst private und sehr intime Informationen, die ihr über handelnde Personen zugänglich werden, öffentlich zu machen. Schon gar nicht, wenn es sich dabei um schwere Erkrankungen handelt. Im konkreten Fall haben wir uns bereits in unserer Dezemberausgabe exklusiv und als erstes Medium dazu entschlossen. Denn schon zu diesem Zeitpunkt war besagtes Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft von rational kaum zu begreifenden Pannen und offenkundigen Fehleinschätzungen begleitet. Und es entwickelte in seinem weiteren Verlauf eine so enorme öffentliche Wucht, die geeignet ist, das Ansehen Regensburgs und seiner Stadtgesellschaft möglicherweise unreparierbar zu beschädigen. Jetzt, kurz vor Prozessende und im Besitz vieler erstaunlicher neuen Erkenntnisse, sehen wir uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, unter welcher Gesamtkonstellation dies alles möglicherweise geschah. Denn es liegt in der Natur der Sache, dass in einer hierarchischen Struktur auch die jeweiligen Verantwortlichkeiten hierarchisch zuzuordnen sind. In dem vorliegenden Fall trug somit eine Führungsperson mit massiven gesundheitlichen Einschränkungen die Gesamtverantwortung für eine Behörde, deren Personal in der bekannten Form handelte. So eine Information darf unserer Ansicht nach der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Zumal der Verlauf des gesamten Verfahrens wenig geeignet erscheint, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig zu festigen.

      Verlag und Redaktion „Die Regensburger Stadtzeitung“

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      Vielleicht werden die Verteidiger der vier Angeklagten all das auch in ihren Plädoyers anführen. Danach reden die Angeklagten selbst, am 25. Juni 2019 sollen sie in dem dann neun Monate dauernden Mammutprozess die Gelegenheit zum letzten Wort haben. Besonders Joachim Wolbergs dürfte dabei die Ermittlungsmethoden scharf angreifen. Je nachdem, wie umfangreich diese Einlassungen sein werden, soll das Urteil in der Regensburger Korruptionsaffäre Ende Juni oder Anfang Juli gesprochen werden. Doch egal wie es ausfällt: Es wird erst der Anfang sein. (ssm/hk/ct/lnw)

      • Größer könnte die innere Distanz kaum sein: Joachim Wolbergs und seine Anwälte sitzen im Gerichtssaal 104 den Staatsanwälten gegenüber.


         

        Die „Nachgefragt“-Reihe

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