Nachgefragt | Wolbergs: Jetzt gehts los!

Nachgefragt | Wolbergs: Jetzt gehts los!

In der Regensburger Stadtzeitung erklärt der renomierte Strafverteidiger Nils Junge, wie das Strafverfahren gegen den vom Dienst suspendierten Oberbürgermeister jetzt ablaufen und wie es der SPD-Mann tatsächlich schaffen könnte, bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt zu bleiben.

Es ist soweit. Dieser Tage will die Staatsanwaltschaft Regensburg laut Pressesprecher Dr. Markus Pfaller „ihre abschließende Bewertung treffen“, wie sie beim Hauptkomplex der Regensburger Korruptionsaffäre weiter vorgehen will. Dabei geht es um den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen den seit 27. Januar 2017 vom Dienst suspendierten OB Joachim Wolbergs, den der Bestechung gegen Bauunternehmer Volker Tretzel und den der Beihilfe zur Bestechung gegen Tretzels ehemaligen Mitarbeiter Franz W. (die Stadtzeitung berichtete mehrfach, ausführliche Hintergründe finden Sie online). In der Stadtzeitung beantwortet der Nürnberger Strafrechtsexperte Nils Junge, der schon oft  in großen Wirtschaftsverfahren verteidigte, alle Fragen dazu, was nun passieren kann.

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Irgendwann im Juli wird es wohl eine Mitteilung der Staatsanwälte geben, dann werden sie den Abschlussbericht der Kripo-Ermittlungen ausgewertet haben und entscheiden, was nun mit SPD-Mann Wolbergs passieren soll. Der soll ja u. a. vom Bauteam Tretzel in kleine Tranchen gestückelte Spenden (um die Herkunft zu verschleiern) von 366.000 Euro hauptsächlich für seinen Wahlkampf (Geld gab es laut Staatsanwaltschaft aber auch noch später) erhalten und Tretzel dafür den 100-Millionen-Bauauftrag am Areal der Nibelungenkaserne zugeschustert haben. Franz W. soll den Spendenfluss über Strohmänner koordiniert haben. Zudem sollen Wolbergs bei Immobiliengeschäften rund 80.000 Euro von Tretzel nachgelassen worden sein. Was wird die Anklagebehörde jetzt also weiter unternehmen?

Drei Alternativen für die Strafverfolger

Junge: „Nach dem Abschluss der Ermittlungen hat der Staatsanwalt drei Möglichkeiten zur rechtlichen Würdigung: Entweder er stellt das Verfahren ein, wegen erwiesener Unschuld ohne Auflagen oder wegen geringer Schuld gegen Geldbuße. Er kann das Ganze aber auch auf schriftlichem Wege mittels eines Strafbefehls erledigen, das passiert bei Geldstrafe oder bei einer Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr. Er kann aber natürlich auch Anklage erheben.“
Eine Einstellung des Verfahrens dürfte ausscheiden, denn Wolbergs, Tretzel und Franz W. waren ja in U-Haft, das heißt, es bestand zunächst einmal ein dringender Tatverdacht gegen alle drei. Den hat ein Ermittlungsrichter bestätigt, bei Tretzel gab es neben dem bei allen drei vorliegenden Haftgrund der Verdunkelungsgefahr zusätzlich den der Fluchtgefahr. Bedeutet: Die Staatsanwaltschaft sah die Gefahr, dass Tretzel sich einer zu erwartenden empfindlichen Strafe vermutlich durch Flucht entziehen könnte. Auch bei ihm wurde – allerdings erst nach Hinterlegung einer hohen Kaution – der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Somit lässt sich spekulieren: Wenn Tretzel eine empfindliche Strafe droht, ist das bei Wolbergs wohl nicht anders.
Zudem sind die vorläufige OB-Suspendierung und die Halbierung seiner Bezüge ein deutliches Indiz dafür, dass auch die Landesanwaltschaft mit einer Verurteilung rechnet. Schlussendlich wäre eine Einstellung auch eine Riesenblamage für die Staatsanwaltschaft, würde sie doch bedeuten, dass sich die Strafverfolger bei der Festnahme der drei Hauptbeteiligten zu weit aus dem Fenster gelehnt hätten. Und das glauben nicht viele in der Stadt.

Strafe ohne Verhandlung?

Sollte der Staatsanwalt einen Strafbefehl (wie o. a. nur bei Geld- oder Bewährungsstrafe bis zwölf Monate) beantragen, könnte es etwa einen Monat dauern, bis der vom Amtsgericht erlassen ist. Zwei Wochen nach der Zustellung wäre der dann rechtskräftig, so lange hat Wolbergs Zeit zum Einspruch.
Junge: „Soweit ich mitbekommen habe, bestreitet der Regensburger OB alle Vorwürfe der Bestechlichkeit und geht damit auch in die Öffentlichkeit. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass er einen Strafbefehl akzeptieren würde, außer ihm würde dabei ein ziemlich gutes Angebot gemacht.“ Dabei könnte es sich nur um eine kleine Geldstrafe handeln. Denn schon eine Bewährungsstrafe würde Wolbergs das Amt und seine Pensionsansprüche kosten – nämlich dann, wenn er wegen Bestechlichkeit dran ist. Eine solche Verurteilung zieht zwangsläufig die Amtsenthebung nach sich, Mindeststrafe sind sechs Monate. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Wolbergs laufen ausschließlich wegen Bestechlichkeit.
Akzeptiert Wolbergs die Strafe nicht, dürfte es laut Junge „zwei, drei Monate vom Einspruch bis zur Verhandlung dauern“. Die wäre dann etwa im Dezember 2017 oder Januar 2018.
Theoretisch könnte Wolbergs auch Teileinspruch einlegen, den er auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Das heißt, ihm wären bei einer Geldstrafe (wird immer in Tagessätzen entsprechend des Verdienstes berechnet) die Anzahl oder die Höhe der Tagessätze zu groß. Im Prinzip würde also nur ein von Wolbergs akzeptierter Strafbefehl die mögliche Verfahrensdauer erheblich verkürzen.
„Ob es einen Strafbefehl gibt, hängt natürlich vom Ermittlungsergebnis ab“, sagt Junge. Bleibt die Staatsanwaltschaft aber bei ihren ursprünglichen Verdachtsmomenten, dürfte es eher auf eine Gerichtsverhandlung zulaufen.

Gibt es einen Mammut-Prozess?

Vor der würden die Ankläger zunächst die Anklageschrift verfassen. „Bei einem derart komplexen und aufsehenerregenden Verfahren wird sich die kein Staatsanwalt aus dem Ärmel schütteln“ ist Junge überzeugt. „Das kann deshalb schon mal vier bis acht Wochen dauern. Bei zwei Millionen gesichteter Mails und einer Telekommunikationsüberwachung, die es wohl gegeben hat, ist das noch knapp kalkuliert.“ Vielleicht macht der Sachbearbeiter dazwischen auch noch Urlaub, aber Ende September könnte es schon werden, bis die Anklage steht.
Danach, so weiß Junge, läuft die vierwöchige Einlassungsfrist für die Verteidiger. Bis die Anklage zugelassen wäre, wäre es somit auf jeden Fall Herbst, wahrscheinlich mindestens Oktober 2017. Bei der Höhe der Gelder, die geflossen sein sollen, glaubt der Fachanwalt übrigens eher an eine Anklage beim Landgericht als beim Amtsgericht.
Wird die Anklage zugelassen, beginnt bei jedem Verfahren die Terminabsprache zwischen Gericht, Verteidigern, Sachverständigen und Staatsanwalt. Wie viele Verhandlungstage braucht man, welche Zeugen, welche Beweismittel? „Bei einem Verfahren wie diesem mit so vielen Spendernamen, Ermittlungsbeamten, Zeugen und Beteiligten kommen ganz schnell unzählige Verhandlungstage zusammen, die benötigt werden, und das auch in einer bestimmten Taktung. Denn ein Hauptverfahren darf maximal für drei Wochen unterbrochen werden.“ Junge rechnet nicht mit einem Prozessauftakt vor Frühjahr 2018. „Alle bayerischen Gerichte sind ziemlich ausgelastet.“
Und wie geht es bei einem möglichen Prozess weiter? Junge: „Was dann geschieht, ist zum Teil Kaffeesatzleserei. Denn niemand weiß, was die Zeugen aussagen, ob weitere Beweisanträge folgen, was die Angeklagten von sich geben. Ein umfangreiches Wirtschaftsverfahren, das sich über ein Jahr zieht, ist keine Besonderheit. Ich hatte auch schon Prozesse, die zwei Jahre dauerten.“ Demnach wäre es vielleicht Frühjahr 2019, ehe ein Urteil ergeht. Das muss aber erst einmal schriftlich niedergelegt werden – und das kann dauern. „Bei einem meiner Verfahren mit 100 Verhandlungstagen hatte das Gericht ein halbes Jahr Zeit, das Urteil zu begründen.“ Selbst wenn bei Wolbergs nur vielleicht 30 Verhandlungstage nötig wären, könnten zwischen Urteilsverkündung und schriftlicher Begründung zwei Monate liegen. Danach hat sein Verteidiger wiederum einen Monat Zeit, eine etwaige Revisionsbegründung beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Damit hätte es Wolbergs schon bis zum Sommer 2019 geschafft.

Sensationelle Wende auch im Prozess möglich

Denkbar ist auch eine entscheidende Wende: Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft könnte der Richter nach einem entsprechenden Hinweis auch auf Vorteilsannahme erkennen. Junge: „Der Unterschied ist ganz einfach der, dass bei der Bestechung die Dienstpflichten verletzt wurden und bei der Vorteilsannahme nicht. In beiden Fällen wird für eine Leistung eine Gegenleistung erbracht“ – also geschmiert.
Die Staatsanwaltschaft geht ja davon aus, dass die Ausschreibung für die Großbaustelle Nibelungenkaserne, die Tretzel den Zuschlag brachte, von Wolbergs und dem damaligen SPD-Fraktionschef Norbert Hartl auf den Bauunternehmer zugeschneidert wurde – und erkennt darin die Verletzung der Amtspflichten; bei einer vorher stattgefundenen Ausschreibung soll es günstigere Angebote gegeben haben.
Sieht das der Richter nicht so, könnte es möglicherweise in Richtung Vorteilsannahme laufen. Heißt für Wolbergs: Wird er deshalb zu einer Strafe von weniger als einem Jahr verurteilt, bleibt er im Amt! Dann müssten ihm seine Bezüge nachgezahlt werden, Wolbergs hätte zusätzlich einen sofortigen Pensionsanspruch (haben Bürgermeister nach zehn Jahren im Amt, Wolbergs war bereits sechs Jahre 3. Bürgermeister, 2018 hätte er also diese Marke erreicht).

Abschluss vielleicht erst in drei Jahren

Weitere Unwägbarkeit: Sollte es zunächst eine Anklage beim Amtsgericht geben, könnte der Zeithorizont noch erweitert werden: Somit hätte Wolbergs sogar noch eine Instanz mehr, die er beschreiten könnte, bevor sein Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) landet. Die Reihenfolge lautet Amtsgericht – Landgericht – BGH. Zwar sind die Berufungskammern bei den Landgerichten in der Regel flott unterwegs, aber ein zusätzliches Vierteljahr könnte Wolbergs beim Gang durch die Instanzen schon noch zusätzlich herausholen – und er wäre im Herbst 2019 schon bei zweieinhalb Jahren, in denen er monatlich geschätzt rund 6.000 Euro fürs Nichtstun einstreicht.
Doch bleiben wir ruhig beim kürzeren Zeitrahmen. Würde Wolbergs‘ Anwalt im Sommer 2019 Revision beim BGH einlegen, könnte er seinen Mandanten tatsächlich komplett durch die Legislaturperiode bringen: „Die Zeit von der Revision bis zum Entscheid des Gerichtshofes liegt bei einem Dreivierteljahr bis zu einem Jahr“, sagt Anwalt Junge. Und damit wäre es Sommer 2020. Die nächste Kommunalwahl dürfte aber im März 2020 stattfinden, die neue Amtsperiode beginnt stets am 1. Mai.
Junge: „Geht es durch alle Instanzen, ist es gut denkbar, dass über den Fall erst dann entschieden wird, wenn der neue Oberbürgermeister gewählt ist.“

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Andere Verfahren starten erst später

Die komplette Korruptionsaffäre könnte die Gerichte übrigens noch länger beschäftigen. Denn, so Sprecher Markus Pfaller: „Die Ermittlungen gegen die anderen Beschuldigten werden noch etwas länger dauern.“ Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft auch Alt-OB Hans Schaidinger, Ex-SPD-Fraktions-Chef Norbert Hartl und zwei weitere Immobilien-Unternehmer im Visier.
Das bedeutet, dass Norbert Hartl, der ja trotz seiner tiefen Verstrickung in die Affäre keinerlei Anstalten macht, sein Amt als Stadtrat niederzulegen, ebenfalls bis zur Neuwahl im Stadtparlament sitzen bleiben könnte, wenn er die Rechtskraft einer möglichen Verurteilung nur lange genug hinauszögert. Schließlich bringt ihm ja jeder Monat, dem er am „Ehrenamt“ mit den schönen Aufsichtsratsposten kleben bleibt (die Stadtzeitung berichtete),  satte 2.000 Euro ein. (hk)

 


 

Die „Nachgefragt“-Reihe

So viel Geld bleibt dem gehassten OB

Mit der Suspendierung von OB Joachim Wolbergs hat ihm die Landesanwaltschaft auch die Bezüge halbiert. Das darf sie laut Artikel 39 (2) des Bayerischen Disziplinargesetzes. Darin heißt es: „Die Disziplinarbehörde kann gleichzeitig mit oder nach der vorläufigen Dienstenthebung anordnen, dass bis zu 50 v. H. der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge einbehalten werden.“ Wolbergs‘ Gehalt als Oberbürgermeister dürfte mit Ehegatten- und Kinderzuschlag rund 11.000 Euro betragen haben (mit Aufwandsentschädigung sogar mehr, doch Aufwände für Dienstgeschäfte hat er ja jetzt nicht mehr), das heißt, er kassiert derzeit wohl um die 5.500 Euro. Weihnachtsgeld gibt es zusätzlich.

Was passiert jetzt aber, wenn Wolbergs verurteilt wird? Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Wolbergs wird rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt. Dann ist er sofort aus dem Dienst zu entfernen. Gleiches gilt, wenn er wegen jeder anderen Straftat – in seinem Fall wegen Vorteilsannahme – eine Strafe von mindestens einem Jahr (egal, ob zur Bewährung oder nicht) kassiert. Dann greift Artikel 41 (1) des Disziplinargesetzes: „Die (…) einbehaltenen Bezüge verfallen, wenn im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (…) erkannt (…) worden ist.“ Das bedeutet nichts anderes als: Die Kürzung war in Ordnung.
2. Wolbergs wird nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt, aber wegen einer anderen Straftat – und zwar zu einer Strafe von unter einem Jahr. Bei einer solchen Verurteilung darf er im Amt bleiben, es gilt Artikel 41 (2), nach dem die „einbehaltenen Bezüge nachzuzahlen“ sind. Das bedeutet, dass er dann mit einer Nachzahlung von etwa 65.000 Euro rechnen dürfte – pro Jahr der Suspendierung.

Letzteres wäre natürlich auch bei einem Freispruch der Fall. 

Und kann sich Wolbergs auch durch lange Verfahrensdauer in den Ruhestand retten? Theoretisch ja. Bayerische Wahlbeamte – ein solcher ist Wolbergs – haben nach zehn Jahren Amtszeit sofortigen Anspruch auf lebenslängliches Ruhegeld. Wolbergs war von 2008 bis 2014 3. Bürgermeister der Stadt, ab Mai 2018 könnte er die Pension also bekommen – falls er da noch im Amt (wenn auch suspendiert) ist. Aber: Wolbergs macht ja keine Anstalten, sein Amt vorzeitig niederzulegen, er dürfte es wohl ausreizen bis zum Schluss der Legislaturperiode im Mai 2020. Spätestens dann dürfte er – wenn noch im Amt – Ruhegehalt kassieren. Doch auch das kann die Landesanwaltschaft kürzen, um maximal 30 Prozent, wenn sie laut Disziplinarrecht damit rechnet, dass eine „voraussichtliche Aberkennung des Ruhegehalts erfolgt“.
Das ist dann der Fall, wenn Wolbergs zu einer Strafe verknackt wird, nach der er auch aus dem Dienst entfernt würde – siehe oben. In beiden Fällen wird der harte Fall aber etwas gedämpft: Nach der Entlassung aus dem Dienst bekäme Wolbergs noch sechs Monate lang die Hälfte seiner letzten Bezüge, beim Wegfall des Ruhegehalts noch ein halbes Jahr 70 Prozent desselben. (hk)

Bildunterschriften

1. Bild: Die Korruptionsaffäre dreht sich um den Bauauftrag auf dem Gelände der Nibelungenkaserne.

2. Bild: Der versierte Wirtschafts-Strafrechtler Nils Junge erklärt, welche Möglichkeiten die Staatsanwaltschaft hat - und wie Wolbergs drauf reagieren könnte.

3. Bild: Auch Bauträger Volker Tretzel gilt als einer der Hauptbeschuldigten.

4. Bild: Der vom Dienst suspendierte Oberbürgermeister: Die Staatsanwaltschaft will dieser Tage bekannt geben, wie sie das Ermittlungsergebnis rechtlich würdigt.

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