Nachgefragt | Joachim Wolbergs – eine Tragödie

Nachgefragt | Joachim Wolbergs – eine Tragödie

Der vom Dienst suspendierte Oberbürgermeister wird angeklagt, zeigt sich drüber erleichtert - und steht doch vor dem Scherbenhaufen seiner Karriere/Verteidiger wift Staatsanwaltschaft "Jagdeifer" und "Hausieren" vor – und die macht keine gute Figur

Als der vom Dienst suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs nach der Zulassung der Anklage gegen ihn bei einer Pressekonferenz in die Mikrofone sprach, war er sichtlich gezeichnet von den mittlerweile fast zwei Jahre dauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Dennoch zeigte er sich erleichtert: „Der Beschluss des Landgerichtes stellt jetzt fest, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit wohl nicht aufrechtzuerhalten ist. Das bedeutet mir sehr viel.“ Denn das habe „ganz wesentlich damit zu tun (...), dass ich rehabilitiert werde vor den Menschen dieser Stadt, die mich gewählt haben.“ Doch von Rehabilitation kann kaum die Rede sein – im Gegenteil, die Aussage macht die ganze Tragödie um den so jäh abgestürzten Rathauschef umso deutlicher.  

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Denn der Ruf als unbescholtener OB wird wohl kaum mehr herzustellen sein. Wolbergs ist Angeklagter in einem Strafverfahren, das wohl mit seiner Entfernung aus dem Amt enden dürfte. Daran dürfte der möglicherweise auch nur vorerst abgeschwächte Vorwurf nichts ändern: Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat entschieden, dass sich Wolbergs nicht wegen Bestechlichkeit am Landgericht Regensburg verantworten muss, sondern „lediglich“ wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteispendengesetz.

Dass er darin einen Hoffnungsschimmer erkennt, ist nur menschlich: Seit Mitte 2016 untersuchen die Strafverfolger, ob Geschäfte zwischen Bauunternehmer Volker Tretzel, Joachim Wolbergs und SPD-Fraktionschef Norbert Hartl nicht nur dubios, sondern auch strafbewehrt waren. Tretzel soll, so heißt es nun in der Anklage, gegen eine satte Spendenflut von 475.000 Euro bei der Vergabe von städtischen Bauaufträgen bevorzugt worden sein (alle Hintergründe zur Korruptionsaffäre finden Sie online). Seit 22 Monaten also hängt Wolbergs zwischen den Mühlen der Justiz. Er saß sechs Wochen in U-Haft, seine Mutter und seine Schwiegermutter sind Teil der Ermittlungen (sie sollen Preisnachlässe beim Kauf von Tretzel-Wohnungen bekommen haben), auch an seinen halbwüchsigen Kindern geht das alles sicher nicht spurlos vorüber.

Wolbergs steht beruflich wie privat vor einem Scherbenhaufen – dass er sich da an jeden Strohhalm klammert, ist verständlich.

Keine Ohrfeige, kein Paukenschlag

Zumal er sich wahrscheinlich als völlig unschuldig betrachtet. Richtig selbst bereichert hat er sich wohl nicht, zumindest nicht im finanziellen Sinn. Spenden hat er ja nur bekommen, um in einem sündhaft teuren Wahlkampf an die Macht im Regensburger Rathaus kommen zu können. Und dafür hat er sogar selbst noch einen Kredit aufgenommen. Das dürfte seine Wahrheit sein.

Die der Strafverfolger und auch die des Gerichts sieht jedoch anders aus: Die Anklage ist zugelassen, laut Markus Riedhammer, dem stellvertretenden Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, sogar „im Wortlaut“. Das bedeutet aber, dass die Richter die Ermittlungsergebnisse nicht anzweifeln, sondern lediglich eine andere juristische Würdigung vornahmen. Und es bedeutet auch, dass das Gericht eine Verurteilung Wolbergs’ als wahrscheinlicher erachtet als einen Freispruch. Auch die Richter sehen derzeit ganz offenbar die Strafbarkeit des Oberbürgermeisters. Hinzu kommt, dass statt zweier Fälle der Bestechung nun 24 Fälle der Vorteilsnahme angeklagt sind. Zwar stehen auf Bestechung bis zu zehn Jahre Knast, auf Vorteilsannahme nur drei. Doch das gilt für jeden Einzelfall. Als Gesamtstrafe könnte jetzt sogar mehr herauskommen.

Insofern ist die zugelassene Anklage auch kein Anlass, von einem „Paukenschlag“ oder gar von einer „Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“ zu berichten, wie das in einigen Medien geschah.

Keine Korruption? Was denn dann?

Auch die Reaktion aus dem Rathaus ist der bedrückenden Situation keinesfalls angemessen: Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Wolbergs’ Vertreterin im Amt, sagte bei einer Pressekonferenz: „Ich persönlich bin erleichtert, auch für die Stadtverwaltung ist es eine Erleichterung, dass der am schwersten wiegende Vorwurf, nämlich der der Bestechlichkeit, dass der jetzt gefallen ist. Es ist keine Korruptionsaffäre mehr.“

Und das ist schlichtweg falsch: Der renommierte Strafverteidiger Nils Junge (52, schätzte in der Stadtzeitung den bisherigen Verfahrensverlauf stets treffend ein) sagt, dass Vorteilsannahme sehr wohl ein Korruptionsdelikt sei und dass sich ein OB, der deswegen angeklagt ist, womöglich erheblich strafbar gemacht habe. Er rechne eher damit, dass bei der in der Anklage aufgelisteten Summe von 475.000 Euro, die Tretzel an Wolbergs als Wahlkampfspende fürs Entgegenkommen bei Bauprojekten überwiesen haben soll, eher keine Geldstrafe mehr in Frage komme, sondern dass er bei einer Verurteilung eher von einer Freiheitsstrafe ausgehe.  

Auch der Hochschulprofessor und renommierte Strafrechtler Tonio Walter (47) spricht von einem Korruptionsvorwurf, wenn das Landgericht ein Verfahren gegen den Oberbürgermeister wegen Vorteilsnahme in 24 Fällen eröffnet. „Ich persönlich verstehe es nicht, wie angesichts dieses Beschlusses im Rathaus Erleichterung darüber herrschen kann, dass der OB Angeklagter in einem Strafprozess ist.“ Er trat vor wenigen Wochen unter anderem wegen des Umgangs der Partei mit dem Spendenskandal aus der SPD aus (siehe auch eigenen Kasten auf dieser Seite).

Neben dem sogenannten „Tretzel-Komplex“  gibt es noch andere Verfahren, die gegen Wolbergs laufen. Auch in Sachen Thomas Dietlmeier vom Immobilienzentrum (IZ) und einen anderen Bauträger wurde die Staatsanwaltschaft tätig. Noch sind nicht alle Ermittlungen abgeschlossen, auch da drohen Anklagen und weitere Verurteilungen. Eine ist allerdings jetzt schon erfolgt: Ex-IZ-Vorstand Thomas Dietlmeier wurde wegen eines Falls der Vorteilsgewährung sowie eines Falls der Bestechung per Strafbefehl zu einem Jahr Bewährungsstrafe plus Geldstrafe von 500 Tagessätzen verurteilt. Eine relativ mildes Urteil, weil Dietlmeier als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft gegen Wolbergs gilt? Jedenfalls soll Dietlmeier für die Aussicht, schnell wieder aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, einen nahezu zügellosen Beschuldigungseifer an den Tag gelegt haben, der angeblich auch nicht vor völlig unbeteiligten ehemaligen Geschäftspartnern haltmachte (siehe RSZ 3/18 „Onkel Toms Märchenstunde“).

Verurteilung wegen Bestechung des OBs

Wolbergs` Verteidiger Peter Witting keilt gehörig gegen die Strafverfolger. Er wirft ihnen vor, vor lauter „Jagdeifer längst jedes Augenmaß verloren“ zu haben: „Die Staatsanwaltschaft hat – als ginge es darum in einem Strafprozess – endlich eine Bestätigung für ihre Arbeitshypothese gefunden. Sie wird nun mit einer Verurteilung des ehemaligen IZ-Vorstands wegen Bestechung des amtierenden Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg hausieren gehen.“ Klar – denn im Umkehrschluss wäre das ja ein klares Indiz dafür, dass sich Wolbergs habe bestechen lassen.

Klar ist auch, dass Dietlmeier in einem Prozess gegen Wolbergs aussagen müsste – sein eigenes Strafverfahren ist abgeschlossen. Damit hat er kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr, weil er sich selbst ja nicht mehr zusätzlich belasten kann. Gab es deshalb einen Deal – mildes Urteil gegen schwere Belastung des OB? Merkwürdig erscheint es allemal, dass die Anwälte des früheren IZ-Chefs (die Kanzlei des früheren CSU-Staatssekretärs Peter Gauweiler) den Vorwurf der Bestechung für falsch halten, ihrem Mandaten aber gleichzeitig dazu raten, eine Verurteilung anzunehmen, um weiterem Ärger zu entgehen.

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Schießt Staatsanwaltschaft über das Ziel hinaus?

Der kurze Zeitraum zwischen der U-Haft Dietl­meiers und dem Strafbefehl mag ebenfalls auffallend sein (seit der Freilassung vergingen drei Monate), zudem, so Witting, sei Wolbergs als der laut Strafbefehl von Dietlmeier „angeblich Bestochene“ nicht nach „Kenntnis aller Ermittlungsunterlagen“ gehört worden. Das wirft in der Tat kein gutes Licht auf die Staatsanwaltschaft. Und die Tatsache, dass sie darauf drängte, dass der von der Kammer aufgehobene Haftbefehl gegen Wolbergs wieder in Kraft gesetzt werde, ebenso wenig.

Darin oben angeführten Jagdeifer zu erkennen, erscheint zumindest nicht völlig abwegig. Möglicherweise schießen da die Ermittler tatsächlich über das Ziel hinaus. Grund zur Annahme, das suspendierte Stadtoberhaupt werde nach dem Verfahren mit völlig weißer Weste dastehen, besteht deshalb aber nicht.

Anwalt Witting schreibt weiterhin, dass es um einen Strafprozess geht, der die „Lebensentwürfe der Betroffenen zu zerstören scheint“. Damit dürfte er Recht behalten. Übrig bleiben wird nach dem Ausgang des Verfahrens eine tief gespaltene Stadtgesellschaft und vor allem ein tragisch gescheiterter Mensch: Joachim Wolbergs. (ssm)

 


 

Die „Nachgefragt“-Reihe

Prof. Tonio Walter aus SPD ausgetreten

Es war auch die Regensburger Korruptions- und Parteispendenaffäre, die ihn zu diesem Schritt trieb. Der Hochschullehrer und hochangesehene Strafrechtler Professor Tonio Walter (er galt als Querdenker seiner Partei) hat Anfang März seine Austrittserklärung aus der SPD und sein Parteibuch an die Zentrale der Genossen nach Berlin geschickt (die Stadtzeitung berichtete exklusiv).
Am Stadtzeitungstelefon erläutert Tonio Walter seine Beweggründe dahingehend, dass egal, ob  Wolbergs in einem bevorstehenden Prozess verurteilt werde, der Parteispendenskandal um gestückelte Spenden bleibe . (Zur Erinnerung: Wolbergs hatte für seinem Wahlkampf unzählige Spenden bekommen, die so aufgeteilt wurden, dass sie nicht veröffentlicht werden mussten und die Herkunft der Spenden verschleiert blieb. Sie sollen von Bauunternehmern geflossen sein, die als Gegenleistung bei städtischen Bauvorhaben bevorzugt worden sein sollen).  Weil dieser Vorwurf laut Walter unbestritten ist, sei aus seiner Sicht somit der Verstoß gegen das Parteispendengesetz eingeräumt.
Diesen habe die Regensburger SPD laut Walter „fahrlässig ermöglicht“, weil sie die Abwicklung des Wahlkampfes über Wolbergs‘ Ortsverein Stadtsüden habe abwickeln lassen, damit trage die Partei „eine Mitschuld“ an dem Spendenskandal. Der gesamte Wahlkampf sei „illegal finanziert“, davon  habe aber nicht nur Joachim Wolbergs, sondern auch jeder profitiert, der jetzt in Amt und Würden sei. Grund für Walter, seiner Partei, der er Jahrzehnte lang angehörte, nunmehr verärgert den Rücken zu kehren.
Tonio Walter war 2008 kurzzeitig OB-Kandidat des Regensburger SPD-Vorstandes gewesen, nachdem Stadthallen-Befürworter Joachim Wolbergs nach einem Bürgerentscheid gegen die Halle seine Kandidatur vorübergehend beleidigt zurückgezogen hatte. Wenig später revidierte Wolbergs seinen Entschluss und kegelte Walter mit Hilfe seiner treuen Seilschaften aus dem Rennen .(ssm)

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