
Nachgefragt | Extrawurst für den OB a. D.
Der dunkle Dreier-BMW mit dem eindeutigen und entlarvenden Kennzeichen kommt immer wieder in die Nähe des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums. Mal am Nachmittag, mal am Abend, mal in der Nacht. Er parkt mal ohne entsprechenden Ausweis auf dem Anwohner-Parkplatz, mal mitten im Parkverbot und halb am Gehsteig. Einen Strafzettel bekommt der Fahrer des Kombis aber nie. Denn er hat etwas viel Besseres unter der Windschutzscheibe liegen: eine Ausnahmegenehmigung der Stadt. Der Fahrer des Tourings ist ja schließlich der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.
Die Bilder zeigen auch, dass es Wolbergs, der ja so lange den unbescholtenen Saubermann spielte, offenbar ziemlich wurscht ist, dass er sich mit seinem Parkverhalten anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos verhält: Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer jedenfalls dürften kaum oder gar nicht an dem BMW vorbeikommen, der mehr als die Hälfte des Gehweges blockiert.
Doch warum hat Wolbergs überhaupt eine Ausnahmegenehmigung? Sie wurde ihm als Oberbürgermeister ausgestellt, Amtsträger bekommen solche Privilegien, damit sie bei ihren vielen Terminen, die auch mal abends und nachts sein können und deshalb mit dem Privatwagen wahrgenommen werden, nicht noch Zeit bei der Parkplatzsuche verlieren müssen. Gut, das ist so. Aber Wolbergs ist vom Dienst suspendiert, das heißt, er hat doch eigentlich keine Termine mehr, die eine Ausnahmeregelung rechtfertigen?
Eine Leserin hat eigenen Angaben zufolge beim Verkehrsüberwachungsdienst und bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Ergebnis: Wolbergs habe eben noch eine Ausnahmegenehmigung, die auch privat gelte. So einfach sei das.
Moment mal – das wäre doch eine deutliche Bevorzugung gegenüber anderen Regensburgern, deren Verwandte vielleicht auch in der Innenstadt wohnen und die keine Park-Privilegien genießen dürfen?! Das will die Stadtzeitung genauer wissen und fragt bei der Stadt nach. Die Antwort von Sprecherin Juliane von Roenne-Styra: „Bei der Ausnahmegenehmigung handelt es sich nicht um ein privates Privileg. Die Ausnahmegenehmigung darf nur für dienstliche Zwecke genutzt werden.“
Das aber würde ja bedeuten, dass Wolbergs die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig nutzt! „Ja“, sagt von Roenne-Styra, „dienstliche Fahrten liegen wohl nicht mehr vor.“ Warum hat er dann aber überhaupt noch die Park-Sondererlaubnis? „Dem werden wir nach Ihrer Anfrage jetzt nachgehen“, so die Sprecherin. „Bislang hat daran noch niemand gedacht.“
Wolbergs müsse die zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zurückgeben, zumindest dürfe er sie nicht mehr nutzen, solange er nicht im Dienst ist. Die Stadtzeitung wird dem auch weiter nachgehen – und verfolgen, wie lange es die Extrawurst für den OB a. D. noch gibt. (Heinz Karl)
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- gepostet am: Donnerstag, 04. Mai 2017