Nachgefragt | Regensburger Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuß – wurde er jetzt von aufgebrachten Bürgern verprügelt?

Nachgefragt | Regensburger Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuß – wurde er jetzt von aufgebrachten Bürgern verprügelt?

Ein Skandalurteil erregt die Republik: Vergewaltiger Mohammad M. kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

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Mohammad M. wurde wegen Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Belästigung in mehreren Fällen vom Regensburger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Christian Ehrl zu einem Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt (wir haben berichtet). Die Empörung über dieses milde Urteil war bundesweit sehr groß. Dass ein mehrfacher Sexualstraftäter auf freiem Fuß bleibt, sorgte für viel Unverständnis. Der Stadtzeitung wurde von verschiedenen Informanten nun zugetragen, dass Mohammad M. angeblich immer noch beim SV Sallern Fußball spielt. Weiterhin, dass er von einer Personengruppe verprügelt bzw. schwer misshandelt worden sei. Außerdem soll der Vorsitzende Richter bedroht worden sein. Wir sind diesen Gerüchten nachgegangen. 

Stadt Regensburg nicht zuständig

Unsere erste Anfrage geht an das Sportamt Regensburg. Ist es für den SV Sallern Regensburg verantwortlich? Die Pressestelle der Stadt Regensburg antwortet: „Wir können Ihnen dazu keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen: Dieser Sachverhalt fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung.

Mohammad M. „voll integriert“?

Dann wollen wir vom Amtsgericht Regensburg wissen, welche Bewährungsauflagen im Fall Mohammad M. angeordnet wurden und ob der Vorsitzende Richter bedroht worden sei. Ein Sprecher antwortet uns umfassend:

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf gleich zu Beginn der Hauptverhandlung ein. Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit sexuellem Übergriff in drei tatmehrheitlichen Fällen und mit sexueller Belästigung zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wurde als Bewährungsauflage u.a. eine Abstinenzweisung betreffend Alkoholkonsum, die Teilnahme an verschiedenen Trainings sowie die Zahlung von 2500 € an die Geschädigte auferlegt. Dem Angeklagten wurde ein Bewährungshelfer bestellt. Die Frequenz der Meldungen bestimmt der Bewährungshelfer im Rahmen des Bewährungsverfahrens.

Zum Hintergrund: Der Angeklagte beging die Taten als Heranwachsender, das Jugendschöffengericht wendete bei der Verurteilung Jugendstrafrecht an. Anders als beim Erwachsenenstrafrecht ist das Gericht bei Anwendung von Jugendstrafrecht weder an den Strafrahmen noch an die Rechtsfolgen der Strafvorschriften (Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe) gebunden, da der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht im Vordergrund steht und das Jugendstrafrecht eigene Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Bei der Frage, ob die verhängte Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, spielte v.a. das Geständnis des Angeklagten, durch das die Einvernahme der Geschädigten unterbleiben konnte, und die sechsmonatige Untersuchungshaft für das Gericht eine Rolle. Da im Jugendstrafrecht eine Jugendstrafe dann zur Bewährung auszusetzen ist, wenn die Vollstreckung nicht im Hinblick auf die Entwicklung des Angeklagten geboten ist, war auch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte über eine abgeschlossene Ausbildung und einen festen Arbeitsplatz verfügt.

Dem Geständnis des Angeklagten ging eine Verständigung zwischen der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gemäß § 257c StPO voraus.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Amtsgericht Regensburg nach dem Urteil Unmutsbekundungen erreicht haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Presseabteilung des Amtsgerichts zu Angelegenheit, die den persönlichen Lebensbereich der Richterinnen und Richter betreffen, keine Auskünfte erteilen kann.

 


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Gerüchte unwahr

Wir wenden uns an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz. Wir wollen wissen, ob Mohammad M. tatsächlich von einer Personengruppe verprügelt bzw. schwer misshandelt wurde und was die Hintergründe dazu sind. Man antwortet uns: „Dem Polizeipräsidium Oberpfalz liegen keine Anhaltspunkte für Straftaten zum Nachteil von Mohammad M. vor.Bekommt Mohammad M. Personenschutz? Man antwortet uns: „Aus polizeitaktischen Gründen und nicht zuletzt zum Schutz der Betroffenen geben wir grundsätzlich nicht bekannt, ob oder in welchem Umfang Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Ebenso wollen wir wissen, ob der Vorsitzende Richter des umstrittenen Vergewaltigungs-Urteils bedroht worden sei. Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberpfalz schreibt: „Dem Polizeipräsidium Oberpfalz liegen keine Anhaltspunkte für Straftaten zum Nachteil des betroffenen Richters vor.“ Zu etwaigem Personenschutz des besagten Richters gibt man uns keine Auskunft.

Spielt Mohammad M. noch Fußball oder nicht?

Wir stellen dem Vorstand des SV Sallern Regensburg, bei dem Mohammad M. angeblich noch immer Fußball spielt, einige Fragen:

Spielt Mohammad M. immer noch beim SV Sallern? Wenn nein, warum nicht mehr? Wie schließt man Übergriffe z.B. auf Spielerinnen der Mädchen- und Damenmannschaften aus? Wie begegnet man der latenten Gefahr, die vom Alkoholkonsum von Mohammad M. ausgeht? Wie positioniert sich der SV Sallern gegenüber der Person Mohammad M.? Der Vorstand antwortet uns: „Wir als SV Sallern können nicht weiter auf diese Thematik eingehen, da der von Ihnen genannte Spieler seit 31.12.2022 kein aktives Mitglied mehr ist. Ebenso bitten wir Sie, keine Verbindungen zwischen dem SV Sallern und Herrn Mohammad M herzustellen, da dies nicht der Gegenwart entspricht. Bei Fragen Ihrerseits rund um das Thema Fußball, SV Sallern, Neuorientierung der Jugend beim SV Sallern stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 


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SV Sallern mauert

Wir haken nach, damit keine Missverständnisse entstehen und wollen wissen: Was genau bedeutet, dass Mohammad M. kein aktives Vereinsmitglied mehr ist? Bedeutet das konkret, dass Herr Mohammad M. auch nicht mehr Fußball beim SV Sallern spielt? Wessen Entscheidung war es, die Vereinsmitgliedschaft zu beenden? Auf diese Fragen antwortet der SV Sallern trotz mehrmaligen Nachfassens nicht. Ein Versäumnis, das zu noch mehr Gerüchten führen wird. Wir bleiben dran und werden berichten. (lnw)

 


Die „Nachgefragt“-Reihe

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