Nachgefragt | Migrant verschuldet Autounfall – aber Geschädigte soll Kosten tragen

Nachgefragt | Migrant verschuldet Autounfall – aber Geschädigte soll Kosten tragen

Unglaublich: Wenn Migranten Schäden verursachen, bleibt dies für sie ohne finanzielle Konsequenzen.

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Am Montag, 19.08.2024, kommt es in der Zeißstraße nahe dem Ankerzentrum zum Crash. Schaden am Auto im hohen vierstelligen Bereich. Doch der Schadensverursacher ist Asylempfänger und nicht versichert. Die Geschädigte bleibt auf ihren Kosten sitzen.

Was war passiert?

Eine junge deutsche Frau (Name der Redaktion bekannt), dual studierend, geringes Einkommen, fährt in ihrem kleinen Auto langsam in eine Kreuzung ein. Ein Asylempfänger übersieht offenbar die Vorfahrtsberechtigte und rast mit seinem Fahrrad der jungen Frau ungebremst in die Seite ihres Fahrzeugs, bleibt selbst unverletzt. Die junge Frau erleidet einen erheblichen Schock, reagiert jedoch bewundernswert überlegt. Sie ruft unverzüglich die Polizei, bittet Zeugen, am Unfallort zu bleiben, bis diese eintrifft und das Unfallgeschehen aufnimmt. Die Sachlage zeigt sich angesichts der klaren Fakten- und Zeugenlage vollumfänglich zu Gunsten der Geschädigten und wird von der sehr schnell eingetroffenen Polizei entsprechend dokumentiert. Bitter für die junge Frau: Der Schaden an ihrem Auto bewegt sich im hohen vierstelligen Bereich – und sie wird auf ihm sitzenbleiben. Denn der Asylbewerber ist – wie nahezu alle Migranten – nicht versichert. Und da er als mittellos gilt, ist von ihm keine Schadensregulierung zu erwarten. Für die junge Frau Glück im Unglück: Sie hat eine Vollkaskoversicherung. Diese wird wohl zumindest zum größten Teil die teure Reparatur übernehmen. Doch zu ihren Lasten bleiben 300 € Selbstbeteiligung, sie muss ihren Leihwagen, den sie dringend braucht um in die Arbeit zu fahren, selbst finanzieren und ihre Versicherungskosten erhöhen sich durch eine automatische Höherstufung, auch wenn sie nicht für den Unfall verantwortlich ist. Die Stadtzeitung meint: ein himmelschreiendes Unrecht und geht der Sache nach.

Muss die Geschädigte selbst zahlen?

Wir wollen vom Regensburger Amt für Integration und Migration wissen: Wie ist die Versicherungsfrage bei Asylempfängern in Regensburg generell geregelt? – Warum gibt es in Regensburg keine Versicherungspflicht oder Sammelversicherungen für Asylempfänger? – Wie stellt sich dieses Thema generell in Deutschland dar?

Die Stadt fasst sich kurz: „In Deutschland besteht grundsätzlich keine Haftpflicht-Pflicht (es gibt nur gewisse Ausnahmen z. B. für bestimmte Berufsgruppen oder Halter von Fahrzeugen etc.). Es kann daher passieren, dass Geschädigte keine Rückerstattung erhalten.“ Auf die Sammelversicherungen geht die Stadt nicht ein.

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Die kommunale Ausländerbehörde wird dreist

Auch der Vater der Geschädigten hat laut Stadtzeitungsinformation bei der Regensburger Verwaltung angerufen und den Fall geschildert. Die Ansprechpartnerin bei der Ausländerbehörde macht sich lustig über sein Anliegen, höhnt, in welcher Welt er denn lebe, dass er glaube, Asylbewerber seien versichert. Die städtische Mitarbeiterin sei nach Schilderung des Vaters generell sehr unfreundlich gewesen, habe ihn mehrmals unterbrochen und ihn zynisch aufgefordert, selbst in die Politik zu gehen und sich an Söder oder Scholz zu wenden. Wir finden: Ein absolut inakzeptables Verhalten einer Behördenvertreterin gegenüber einem hilfesuchenden Bürger und fragen bei der Stadt nach, ob so ein peinliches Verhalten nicht unverzügliche Konsequenzen haben müsste.

Die Stadt äußert sich kühl: „Dem Amt für Migration und Integration ist der Fall nicht bekannt. Täglich erreichen uns sehr viele Anrufe. Ohne nähere Angaben (z. B. Personalien) kann der Sachverhalt nicht rekonstruiert werden.“ Leider war der Vater der Geschädigten von der derben Art und Weise, wie ihm begegnet wurde, so überrumpelt und erzürnt, dass er sich den Namen der städtischen Mitarbeiterin nicht gemerkt hat.

Michael Lehner: Schadensersatzklage sinnlos

11 Micheal Lehner, Versicherungsexperte und CSU-Fraktionsvorsitzender. Bild: © privat

Wir befragen den Versicherungsfachmann Michael Lehner zu dem Fall und bitten um eine versicherungsrechtliche Einordnung. Lehners Aussage ist eindeutig: „Es ist möglich, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn der Schadensverursacher nicht haftpflichtversichert ist. Denn niemand, auch kein Deutscher, ist verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Als letzte Möglichkeit könnte man den Asylbewerber auf Schadensersatz verklagen – wie jeden anderen auch –, doch das würde vermutlich im Sand verlaufen. Dieser Zwischenfall ist meiner Meinung nach glimpflich ausgegangen, weil die junge Frau vollkaskoversichert ist. Sie bleibt jedoch auf 300 € Selbstbeteiligungsgebühren sitzen und wird höhergestuft.“

Kein Skandal? Alles ganz normal?

Wir recherchieren weiter und finden heraus: Über verschiedene ähnliche Vorfälle hat die Augsburger Allgemeine schon 2019 berichtet. Das Problem ist also kein neues. Dass jeder unbescholtene Bürger potenziell zur Kasse gebeten werden kann, wenn er in einen fremdverschuldeten Unfall gerät, nur weil der Schadensverursacher nicht zahlen kann, ist ein riesiges Versäumnis unseres Sozialstaats. Laut HUK24 kostet eine Privathaftpflichtversicherung für einen Single ohne Kind zwischen 2,50 und 10 € pro Monat. Familien würden 3 bis 11 € zahlen. Im schlimmsten Fall also in etwa der Gegenwert z.B. von einer simplen Schachtel Zigaretten. Warum dieses Geld nicht bei jedem Migranten und jedem Bürgergeldempfänger einfach einbehalten und standardmäßig in eine Versicherung investieren? Angesichts der umfangreichen Leistungen, die unser Staat jenen Bevölkerungsgruppen monatlich gewährt, ein wohl verschmerzbares „Opfer“ (wir haben berichtet). (lnw)

 


Lesen Sie auch:

Reizthema Migration in Zahlen: Wohin fließen die Steuergelder?, 28.06.2024

Bürgergeld – knapp 25 Milliarden jährlich gehen an Migranten, 04.07.2024


Die „Nachgefragt“-Reihe

  • Tags:
  • gepostet am: Freitag, 23. August 2024

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