
Nachgefragt | Eisenstangenattacke von Hemau – Migrationshintergrund mal wieder Staatsgeheimnis
Worum geht's?
Im Streit gehe es laut Anklageschrift um wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Betriebsgelände mit Kündigungsandrohung. Der Zeuge habe einen der Tatverdächtigen quasi beim Vorgesetzten verpfiffen. Nach dem Streit sollen sich beide am Abend zufällig in Hemau an einer Tankstelle getroffen haben. Der Zeuge habe dabei eine klärende Prügelei abgelehnt und sich mit den beiden geschädigten Brüdern, die ihn begleiteten, entfernt. Der Angeklagte – in Begleitung mehrerer Angeklagter – habe daraufhin telefonisch eine Kette von Männern herbeigerufen, um mit ihnen zusammen den Entschluss zu fassen, den Zeugen und auch die beiden Brüder gemeinschaftlich gemäß Ehrenkodex zu töten.
Brüder lebensgefährlich verletzt
Es sei dann zu einem Telefonat gekommen, das von einem der Geschädigten aufgezeichnet worden sei. Im Hintergrund hätten die Angeschuldigten Morddrohungen geschrien. Der Zeuge sei aufgefordert worden, sich wieder zur Tankstelle zu begeben, doch der weigerte sich aus Todesangst. Daraufhin habe einer der Brüder die Tankstelle alleine und in schlichtender Absicht aufgesucht, wo er gemeinschaftlich in Tötungsabsicht niedergeschlagen worden sei. Sein Bruder sei ihm zu Hilfe geeilt und auch er sei lebensbedrohlich verletzt worden. Die Angeschuldigten hätten laut Anklageschrift den Tatort im Glauben verlassen, dass die Geschädigten bereits tot seien oder sterben würden. Beide leiden nun an bleibenden Schäden. Die Tatverdächtigen stehen nun wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Migrationshintergrund: keine Angabe
Aus der uns vom Landgericht Regensburg übermittelten, anonymisierten Anklageschrift geht hervor: Neun der elf Angeklagten sind Bulgaren. Einer ist Portugiese. Und einer ist Deutscher, hat aber einen türkischen Vornamen. Eine Sprecherin des Regensburger Landgerichts erklärt: "Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Nationalität der möglicherweise Geschädigten und zur Frage des Bestehens eines Migrationshintergrundes keine Angaben machen kann, da diese für das Verfahren nicht relevant sein dürften."
Migrationshintergrund nicht relevant?
Ähnliche Antworten zu der Frage des Migrationshintergrundes kennen wir von der Polizei (wir haben berichtet). Wenn auch nicht für das gerichtliche Verfahren, macht es doch für die Öffentlichkeit einen klaren Unterschied, ob der Tatverdächtige Deutscher ist oder Deutscher mit türkischem Vornamen, wie in diesem Fall. Eine Verschweigung des Migrationshintergrundes führt schließlich zur Annahme, dass hinter jedem deutschen Tatverdächtigen ein sogenannter "Passdeutscher" stecken könnte. Das macht jede Kriminalstatistik schwammig. Wir werden auch weiterhin nachbohren. (lnw)
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- gepostet am: Dienstag, 03. Juni 2025